Unterschlagung und Diebstahl? Detektei liefert Beweise
Nahezu jedes größere deutsche Unternehmen ist von den Problemen
- Diebstahl,
- Unterschlagung
- und Veruntreuung
betroffen. Ein erfahrener Detektiv kann helfen, die Täter zu überführen. Er liefert Ihnen die Beweise, die Sie benötigen.
Nach einer Studie von KPMG liegt die Dunkelziffer im Zusammenhang mit Unterschlagungs-Delikten und Diebstählen bei 83%, in denen die Opfer die Fälle überhaupt nicht Opfer bemerken.
Die Schäden durch interne Delikte sind enorm. Das Problem ist schleichend und nimmt zu. Zwei Drittel der an der KPMG Untersuchung beteiligten Firmen befürchten zukünftig noch eine Steigerung der Taten.
Werden Sie bestohlen?
Dann reagieren Sie jetzt, bevor es zu spät ist. Je länger Sie warten, desto höher ist der Schaden für Ihr Unternehmen. Lassen Sie sich von einem Detektiv beraten, was Sie jetzt tun können:
Was ist Unterschlagung? Eine Definition.
Unterschlagungen zählen zu den Vermögensdelikten. Der Gesetzgeber definiert den Tatbestand wie gewohnt mit komplizierten Worten. Im Prinzip reden wir dann von einer Unterschlagung, wenn sich jemand eine bewegliche Sache rechtswidrig zueignet, die einer anderen Person gehört oder die zumindest nicht im Alleinbesitz des Täters steht.
Wenn eine Zueignung rechtswidrig ist, bedeutet das nichts anderes, als dass der Täter sich den Gegenstand einfach ohne Erlaubnis genommen hat. So einfach und profan drückt sich der Gesetzgeber aber bei keinem Tatbestand aus.
Bei der sogenannten Zueignung muss übrigens keine finanzielle Schädigung eintreten. Selbst wenn die angeeignete Sache vollkommen ohne Wert ist, begeht er eine unerlaubte Zueignung. Voraussetzung ist, dass es eben eine fremde bewegliche Sache ist, die er sich oder für einen Dritten dort angeeignet hat. Das ist grundsätzlich rechtswidrig.
Die Unterschlagung ist nach dem Strafrecht ein geringeres Delikt als ein Diebstahl (§242 StGB) oder ein Raub (§249 StGB). Zwar erfüllt jeder, der Diebstähle oder einen Raub begeht, automatisch den Tatbestand der Unterschlagung. Aber umgekehrt ist nicht jede Unterschlagung ein Diebstahl oder ein Raub. Daher ist die Geldstrafe oder die Freiheitsstrafe bei diesem Tatbestand anders.
Strafe bei Unterschlagungen
Geregelt ist das Delikt der unerlaubten Zueignung in § 246 Absatz 1 StGB. Unterschlagungen sind strafbar; der Gesetzgeber ahndet sie entweder mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Das Strafmaß richtet sich dabei nach Art und Umfang der Tathandlung und einer möglichen Vorbelastung des Täters.
Hat man dem Täter die unterschlagene Sache zuvor anvertraut, reden wir von einer veruntreuenden Unterschlagung. Diese veruntreuende Unterschlagung ahndet das Strafrecht im StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder alternativ mit einer Geldstrafe. Die Veruntreuung ist ein Tatbestand, den § 266 StGB (Untreue) regelt.
Wie so oft sagt das Gesetz, dass schon der Versuch, diese Straftat zu begehen, strafbar ist.
Die Geldstrafe oder in selteneren Fällen die Freiheitsstrafe richten sich nach dem entstandenen Schaden bei dem hier erfüllten Tatbestand und möglichen anderen Delikten, die der Täter früher bereits begangen hat.
Gibt es eine Verjährung bei einer Unterschlagung?
Wie die meisten anderen Delikte, verjährt dieses nach einer gewissen Zeit. Nach § 78 III Nr. 4 StGB ist das nach fünf Jahren der Fall. Die Frist startet mit dem Abschluss der Tat.
Sie kann jedoch durch eine Reihe von Geschehnissen unterbrochen werden. Dazu zählen bereits die erste Vernehmung des Tatbeschuldigten, oder der Erlass eines Strafbefehls oder der Erlass eines Haftbefehls.
Übrigens verfolgt der Staat nicht jedes Delikt dieser Art automatisch. § 248a StGB regelt, dass das Unterschlagen von geringwertigen Gütern nur auf Antrag verfolgt wird. Zur Entlastung der Justiz sieht man bei Bagatellschäden meist von einer Strafverfolgung ab. Die Untergrenze dafür liegt je nach Fall und Ort bei etwa 25 Euro, kann aber bei 50 Euro liegen. Diese Regelung entspricht der beim Diebstahl. Bei einem schweren Fall gelten strengere Regeln.
Was ist denn eine fremde bewegliche Sache?
Der Gesetzgeber spricht in § 246 StGB von der Zueignung einer fremden beweglichen Sache. Was meint er mit dem Begriff Sache überhaupt? Und was ist eine fremde Sache?
Die Definition lautet:
Fremd ist eine Sache dann, wenn diese nicht alleine dem Täter gehört.
Beweglich ist eine Sache dann, wenn man sie wirklich fortschaffen könnte.
Als Sache gilt dabei alles, was man als Gegenstand anfassen kann.
Zueignung bedeutet, dass er sie sich nimmt und aneignet. Er macht sich dann strafbar, wenn er das ohne die Erlaubnis des Eigentümers macht.
Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?
Diebstähle gehen nach dem StGB weiter als das Unterschlagen. Bei einem Diebstahl nimmt der Täter fremdes Eigentum weg, während er bei einer Unterschlagung diese Sache praktisch schon in seinem Gewahrsam hatte.
Wir möchten ein einfaches Beispiel aufzeigen, das den Unterschied recht deutlich macht.
Findet jemand auf der Straße eine Geldbörse und steckt sie ein, so ist das bis dahin noch kein Delikt. Es könnte ja sein, dass er das Portemonnaie bei der nächsten Polizeidienststelle oder beim Fundbüro abgeben will. Das wäre in Ordnung und alles wäre rechtens. Macht er das nicht und behält das Portemonnaie, so hat er eine Fundunterschlagung begangen.
Wenn aber der gleiche Täter das Portemonnaie eben nicht auf der Straße findet, sondern es dem rechtmäßigen Besitzer aus der Hosentasche oder der Handtasche entwendet, dann reden wir von Diebstahl.
Dieser beinhaltet hier den subjektiven Tatbestand der Unterschlagung nach dem Strafrecht bereits und geht deutlich darüber hinaus. Es findet eine Wegnahme statt. Der Täter nimmt den Gegenstand in Gewahrsam.
Beispiele für eine Unterschlagung
Ein Mitarbeiter bekommt von seinem Arbeitgeber einen Laptop für seine Tätigkeit. Wenn er nun vom Arbeitgeber aufgefordert wird, diesen zurückzugeben und er macht das nicht, dann hat er ihn unterschlagen.
Gleiches gilt beispielsweise für den Firmenwagen oder ein anderes Fahrzeug. Hat er das Fahrzeug in seinem Besitz und gibt es auf Aufforderung nicht dem Eigentümer zurück, unterschlägt er es.
Wenn in einem Unternehmen jemanden alleinig für die Bargeldkasse zuständig ist und nicht alles, was er eingenommen hat, an den Chef weitergibt, reden wir von Geldunterschlagung. Diese Wegnahme mit Vorsatz steht unter schwerer Strafe.
Leiht sich eine Person von einer anderen etwas und gibt das trotz Aufforderung nicht zurück, so unterschlägt er diese Sache. Diese Zueignung ist dann rechtswidrig.
Findet jemand etwas und gibt dieses nicht zurück oder bei einer öffentlichen Stelle ab, dann unterschlägt er den Fund. Das ist nach dem Strafrecht verboten.
Welche Delikte kommen in Betrieben vor?
Nach der KPMG Umfrage betrafen die deutlich größte Zahl der festgestellten Delikte durch Mitarbeiter. Diese Ergebnisse der Untersuchung decken sich mit den Erfahrungen unserer Detektei. Nach diesen Delikten folgen mit großem Abstand Betrug und Verletzung von Geschäftsgeheimnissen.
Mangelnde Kontrollmechanismen gerade in kleineren Firmen machen es den Tätern leicht. Das stellen unsere Detektive bei der Aufklärung der Taten immer häufiger fest. Grundsätzlich ist jedes Unternehme gefährdet. Die Tendenz ist steigend, wie der größte deutsche Versicherer für Vertrauensschäden Euler Hermes feststellt.
Dafür spricht auch die Kriminalstatistik. Nach dieser haben die Fälle von Diebstahl und Betrug durch Mitarbeiter in den letzten Jahren um etwa 50 % zugenommen. Dieses Merkmal sollte niemand außer Acht lassen.
Erfahrene Wirtschaftsdetektive klären Delikte wie Mitarbeiterdiebstahl auf. Wir überführen die Täter und helfen somit, das Unternehmen vor weiteren Schäden zu bewahren. Ihr Rechtsanwalt weiß derartige Beweise zu schätzen.
Kann ein Detektiv Unterschlagung von Geld aufklären?
Sehr häufig sind Unternehmen Opfer von Geldunterschlagungen. Die Grenzen zwischen der Unterschlagungshandlung und einem Diebstahl sind dabei oft sehr gering. In vielen Fällen wird das fremde Geld direkt aus der Registrierkasse in die eigene Tasche unterschlagen. Das lässt sich durch Detektive nachweisen.
In den meisten Fällen setzen wir bei der Fallbearbeitung eine Videoüberwachung ein. Dazu bauen Spezialisten kleinste Kameras im Bereich der Kasse ein, aus der das Geld verschwindet. Bei einem Verdacht auf eine Straftat ist das ein legitimes Mittel, sofern es keine praktischen anderen Wege der Aufklärung gibt.
Die Videoaufnahmen belegen später, ob jemand in die Kasse gegriffen hat und wer es gemacht hat. Man hat den Tathergang dann im Film vorliegen und kann den Täter belangen.
So lässt sich in Zusammenarbeit mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eine fristlose Kündigung aussprechen.
Wer ist besonders gefährdet, Opfer von derartigen Straftaten zu sein?
Praktisch jedes Unternehmen läuft Gefahr, Opfer von kriminellen Handlungen zu werden. Die gerne geäußerte Annahme: „unsere Mitarbeiter machen so was nicht“ ist leider in vielen Fällen falsch. Das Eigentum eines jeden Betriebs ist davon bedroht, weil es überall kriminelle Personen im Umfeld geben kann.
Hochwertige Waren – genau wie Allerwelts-Produkte – bekommen leicht „Beine“ und verschwinden aus dem Lager und an der Kasse vorbei. Geld löst sich scheinbar in Luft auf, denn Kassendiebstahl ist meist leicht gemacht. Das rechtswidrige Entwenden von Geld ist in vielen deutschen Betrieben längst an der Tagesordnung.
Gerade in dezentral geführten Unternehmen herrscht eine große Anonymität. Und genau aus diesem Grund mangelt es an Kontrollmechanismen. Kassendiebstahl ist so häufig ein Kinderspiel, wie Überprüfungen durch eine gezielte Videoüberwachung der Kasse im Falle eines gezielten Verdachts gezeigt haben. Und was derart leicht ist, nutzen Täter bereitwillig zur Selbstbereicherung.
Lassen Sie es nicht so weit kommen! Handeln Sie jetzt. Schützen Sie Ihr Eigentum.
Schalten Sie rechtzeitig die Detektei Condor mit der Überwachung ein. Als spezialisierte Wirtschaftsdetektei haben wir mehrere Jahrzehnte Erfahrung in der Aufklärung von Delikten aller Art.
Wir sind Mitglied verschiedener Fachverbände und arbeiten gerne mit Ihrem Anwalt Hand in Hand.
Ihre Rufnummer für die Beratung durch einen Detektiv:
Rufen Sie jetzt gleich an, es ist kostenlos. Möchten Sie mehr über die Häufigkeit von den verschiedenen Delikt-Formen lesen? Dann empfehlen wir diesen Beitrag: Kriminalstatistik der Polizei.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.